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Demokratie

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Demokratie Artikel

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Inhaltsverzeichnis

1 Repräsentation
2 Verschiedene Demokratieformen

3 Gesellschaftliche Perspektive
4 Deutschlands Weg zur Demokratie
5 Bewertung
6 Zitate
7 Siehe auch
8 Literatur
9 Weblinks

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Bedeutung

Demokratie (von griech. demos "Volk" und kratia "Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke"), ursprünglich von Aristoteles abwertend in dem Sinne von "Herrschaft des Pöbels" gebraucht, genannte zunächst die direkte Volksherrschaft (heute: Direktdemokratie, Radikaldemokratie). Heute wird "Demokratie" zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird. In den sogenannten Repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern eines Staates Repräsentanten gewählt, die über Parlamente und in der Regierung in dem Auftrag des Volkes Herrschaft ausüben sollen. Bei vorwiegend direkt-demokratischen Regierungsformen übt das Volk die Macht selbst aus, z.B. mittels Volksentscheiden, kooperativer Planung etc.

Umgangssprachlich wird unter "demokratisch" häufig auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das in dem folgenden dargestellte "Demokratieverständnis", das Bestandteile der westlichen/bundesdeutschen Vorstellung vom bürgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter "Demokratie" subsumiert, die mit dem Begriff weder semantisch noch historisch erklärbar sind. (So stand "Demokratie" bei Aristoteles gerade gegen "naturrechtliche Ordnung" – was nicht ca. in dem antiken Athen synonym war zu Aristokratie. Der heutige Parlamentarismus, d.h. die sog. Repräsentative Demokratie, ist nach der klassischen Verfassungssystematik des Aristoteles keine Demokratie sondern — je nach Wertung — eine Aristokratie oder eine Oligarchie.)


Zum westlichen Demokratieverständnis gehören, neben der Beteiligung aller Bürger, der Rechtsstaat und die Sicherung der Menschenrechte.

In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Art. 20, Abs. 2 GG).

Auch in der österreichischen Bundesverfassung heißt es bereits in dem Artikel 1: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

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Geschichte

Die Geschichte der Demokratie ist eng verknüpft mit der Idee der Naturrechte, heute eher bekannt unter dem Begriff der Menschenrechte. Ausgehend davon wurde die Idee der Gleichberechtigung der Freien entwickelt, die sich in den frühen Ansätzen zumokratischen Gesellschaften wiederfindet. Die Mitgestaltungsbefugnisse eines Menschen hingen zunächst, wie von eben genanntem Begriff impliziert, am Status der Person: Ca. Freie - was Sklaven, Frauen und Nicht-Bürger ausschloss - hatten diese Rechte inne.

Als erste Verwirklichung der Demokratie in der Geschichte wird die Attische Demokratie, angesehen, die nach heftigem Ringen des Adels und der Reichen mit dem einfachen Volk errichtet worden war und allen männlichen Vollbürgern der Stadt Athen Mitbestimmungsrechte in der Regierung gewährte. Beamte wurden per Los bestimmt oder gewählt. Eine Gewaltenteilung in dem modernen Sinne gab es jedoch nicht.

Die Staatsform war nicht unumstritten, gewährte sie doch beispielsweise den Bürgern das Recht, Mitbürger, die als gefährlich für die Demokratie angesehen wurden, in die Verbannung zu schicken (siehe auch Ostrakismos, Scherbengericht) - eine Praxis, die recht häufig und nicht stets zu dem Wohle Athens angewandt wurde. Auch waren die Beschlüsse der Volksversammlung leicht beeinflussbar - der Demagoge trat auf und sollte eine unglückliche Rolle in der Politik Athens spielen (vgl. Kleon und Alkibiades sowie Peloponnesischer Krieg). Auch in anderen Poleis des attischen Seebunds wurden Demokratien eingerichtet, die aber vor allem dafür sorgen sollten, dass die Interessen Athens gewahrt wurden.

Der antike Philosoph Aristoteles benutzt den Begriff Demokratie in seiner Politik negativ, um die Herrschaft der Armen zu nennen; diese "entartete Staatsform" würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern ca. das Wohl eines Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen. Aristoteles propagiert daher eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die so genannte Politie.

Auch die römische Republik verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch das Prinzipat eine Gesellschaft mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der republikanischen Magistrate, auch wenn freilich das oligarische Prinzip bestimmend war. Die historisch für uns bedeutendere Leistung Roms dürfte allerdings die Etablierung einer frühen Form eines Rechtsstaats sein - einem Konzept, das ebenfalls eng mit unserem heutigen Verständnis von Demokratie zusammenhängt.

Zur Zeit des Mittelalters wurden die demokratischen Ideen nahezu vollständig aus Europa verdrängt, ca. in den Städten mit Bürgerrechten und Teilen der Schweiz überlebten diese Ideen teilweise.

Ab dem 17. Jahrhundert wurde von Jean-Jacques Rousseau der Begriff der Volkssouveränität propagiert, John Locke und Charles de Secondat Montesquieu etablierten in dem 18. Jahrhundert den Begriff der Gewaltenteilung - beides wird als elementarer Bestandteil eines modernen, demokratischen Rechtsstaates betrachtet.

Gleichzeitig hatten sich in den Vereinigte Staaten Amerika fünf Indianer-Stämme zu dem Bund der Irokesen zusammengeschlossen und sich eine demokratische Verfassung gegeben. Benjamin Franklin und andere amerikanische Staatsmänner ließen sich hinsichtlich der Ausgestaltung der amerikanischen Verfassung von den Irokesen beraten.

Sowohl die Vorarbeiten dieser Philosophen als auch das Vorbild der irokesischen Verfassung fanden Berücksichtigung als mit der Verfassung von Philadelphia 1787 der erste moderne demokratische Staat, die Vereinigte Staaten Amerika, entstand. Dieser Prozess inspirierte ebenfalls die Französische Revolution, wenn auch erst eine schrittweise Demokratisierung der anderen europäischen Länder erfolgte (und keineswegs überall, siehe das zaristische Russland, Österreich-Ungarn, Preussen etc.), wobei auch der bereits ehrwürdige englische Parlamentarismus besondere Erwähnung verdient.

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Repräsentation

Das "Volk" ist keine Einzelinstanz mit einem freien Willen, sondern eine (meist sehr große) Anzahl von gleichberechtigten Individuen, von denen jedes seinen eigenen, freien Willen hat. Aufgabe demokratischer Systeme ist es also, sich so zu organisieren, dass dabei die Einzelinteressen ausgeglichen werden und sich die Entscheidungen nach einem emergierenden Gesamtwillen richten.

Da in der Praxis jedoch das Staatsvolk nicht über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass - meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt - Teile der Souveränität in Einzelentscheidungen an gewählte Volksvertreter abgegeben werden. Das Volk gibt dann in Wahlen die "grobe Linie" vor, an der sich die Vertreter zu orientieren haben (bzw. in der Praxis orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhängt). Diese Vertreter sollen als Repräsentanten der Wählergemeinde agieren, von der sie gewählt wurden und deren Interessen und Absichte sie in den entsprechenden Gremien in dem Interesse ihrer Wähler durchsetzen sollen.

Der Einfluss, den das Volk als Souverän während der Amtszeit der gewählten Vertreter auf diese behält, unterscheidet sich in den unterschiedlichen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschränken sich auf das Wahlrecht für die Volksvertretung. Es gibt auch, darauf sei an dieser Stelle hingewiesen, stets wieder die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das Repräsentationsprinzip verachten (siehe z. B. Partizipatorische Demokratie). Dabei handelt es sich um theoretische Modelle, die in diesem Artikel nicht weiter betrachtet werden.

Auch wenn Wahlen ein wesentliches Grundkriterium für Demokratien sind, so sind sie nicht die Einzige: Wesentlich zeichnet sich eine Demokratie durch die Freiheiten und Rechte aus, die ihre Bürger gegenüber dem Staat beanspruchen können. Damit muss eine Demokratie unabdingbar die Menschenrechte gewährleisten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang das bereits erwähnte Wahlrecht, das Diskriminierungsverbot , das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine unabhängig funktionierende Judikative als konstituierende Grundbausteine einer Demokratie zu bezeichnen.

Buch-Tipp: Die Welle. Bericht über einen Unterrichtsversuch, der zu weit ging. Pflichtlektüre! ich finde, dieses buch sollte in den schulen zur pflichtlektüre werden. ich habe es in einem durch gelesen.

Verschiedene Demokratieformen

Demokratie findet sich umgesetzt u.a. in folgenden Formen wieder. Neben diesen Demokratievarianten in der Praxis gibt es eine Vielzahl von Theorien, die noch weitere Auffassungen über Demokratie vertreten (siehe Demokratietheorien).

Buch-Tipp: Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie. Sozialismustheorie jenseits von Marx Joseph Alois Schumpeter überraschte die Leser in seinem Spätwerk mit einer gewagten These. Der Ökonom, der in seinen früheren Arbeiten den Unternehmer und den Kapitalismus über alles gelobt hatte, kam plötzlich zu einem völlig entgegengesetzten Schluss: 80 Jahre nach Karl Marx stimmte er mit diesem darin...

Repräsentative und direkte Demokratie

In der repräsentativen Demokratie wird der Volkswille durch die Wahl von Vertretern (Abgeordneter) umgesetzt, die dann stellvertretend für das Volk Entscheidungen treffen. Alternativ können die Vertreter auch per Los (Stochokratie) bestimmt werden.

In der direkten Demokratie liegt die gesammt Macht beim Volk. Deshalb gibt es auch keine horizontale Gewaltenteilung in einem solchen System. In der Praxis tritt diese Form der Demokratie allerdings nie auf; es wird vielmehr auf die plebiszitäre Demokratie gesetzt, wobei das Volk ca. in wichtigen Entscheidungen per Volksentscheid unmittelbar beteiligt wird.

Das Rätesystem schließlich stellt eine Mischform zwischen direkter und repräsentativer Demokratie dar.

Die meisten modernen Demokratien sind repräsentative Demokratien, teilweise mit direktdemokratischen Elementen wie Volksentscheiden auf nationaler oder kommunaler Ebene.

Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitäre Demokratie , wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene ein Parlament Legislative ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden ca. über Verfassungsänderungen (obligatorisch) und fakultativ über Gesetzesänderungen abstimmt. Zusätzlich gibt es für das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen kann, über die obligatorisch abgestimmt werden muss. Einige kleine Kantone haben statt des Parlaments die Landsgemeinde. Auf kommunaler Ebene gibt es in kleineren Orten keine Volksvertretung, sondern Entscheide werden direkt in einer Bürgerversammlung diskutiert und abgestimmt.

Siehe auch: Delegated Voting

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Präsidentielle und parlamentarische Demokratie-Systeme

Nach dem klassischen Prinzip der Gewaltenteilung sind in Demokratien die Gesetzgebung und die Regierung zu trennen. In der Praxis sind (zum Beispiel über Parteizugehörigkeiten) beide nicht unabhängig voneinander zu sehen: Die Fraktion, die die Mehrheit in dem Bereich der Gesetzgebung hat, stellt in der Praxis meist auch die Regierung. Der Unterschied zwischen einer eher präsidentiell und einer eher parlamentarisch ausgerichteten Demokratie liegt nun in den praktischen Auswirkungen des verfassten Machtverhältnisses zwischen Regierung und Gesetzgebung.

Präsidentielle orientierte Ausprägungen (Beispiel Vereinigte Staaten Amerika) zeichnen sich durch eine starke Stellung des Regierungschefs, des Präsidenten, gegenüber dem Parlament aus, in parlamentarischen Systemen regiert das Parlament in der Praxis ein Stück weit mit. Praktische Auswirkungen haben zu dem Beispiel die Zustimmungspflichtigkeit des Parlamentes bei bestimmten Entscheidungen (in den Vereinigte Staaten Amerika beispielsweise kann der Präsident frei einen Militäreinsatz befehlen, in der Bundesrepublik benötigt der Kanzler hierfür in aller Regel ein positives Votum des Parlamentes.), oder Fragen des Haushaltsrechtes.

Bei präsidentiell orientierten Systemen findet man häufig eine Direktwahl des Präsidenten durch das Volk, um die starke Machtstellung stärker vom Souverän abhängig zu machen. In einer parlamentarischen Demokratie wird die Regierung meist vom Parlament gewählt und kann vom Parlament auch wieder abgesetzt werden.

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Mehrheitsdemokratie und Konkordanzdemokratie

In Mehrheitsdemokratien wird die Regierung aus Parteien zusammengesetzt, die in dem Parlament die Mehrheit haben. Damit hat die Regierung gute Chancen, ihre Vorschläge beim Parlament durchzubringen. Bei einem Regierungswechsel kann jedoch das Pendel wieder in die entgegengesetzte Richtung laufen. Großbritannien, die Vereinigte Staaten Amerika oder Deutschland sind Beispiele für Mehrheitsdemokratien.

In einer Konkordanzdemokratie, werden öffentliche Ämter nach Proporz oder Parität verteilt. Alle größeren Parteien und wichtigen Interessengruppen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und die Entscheidung kommt praktisch stets auf einen Kompromiss heraus. Der Entscheidungsprozess braucht mehr Zeit und große Veränderungen sind kaum möglich, andererseits sind die Verhältnisse auch über längere Zeit stabil und es werden keine politischen Entscheide bei einem Regierungswechsel umgestürzt. Die Schweiz ist ein Beispiel für eine Konkordanzdemokratie.

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Nenn-Demokratien

Heutzutage wird kaum ein Staat der Welt von sich behaupten, nicht demokratisch zu sein. In der Regel wird entweder der Begriff "Demokratie" oder "Republik" in dem Staatsnamen geführt. Dennoch führen einige Staaten die Demokratie zwar in dem Namen, denen wesentliche demokratische Elemente (zum Beispiel allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen) fehlen. So wird zu dem Beispiel die Verwendung des Namens "Deutsche Demokratische Republik" für den sozialistischen deutschen Staat zwischen 1949 und 1990 von den meisten Menschen als nicht zutreffend erachtet, da die Staatsgewalt de facto nicht vom Volke ausging. (Im sowjetischen Machtbereich sprach man euphemistisch lieber von "Volksdemokratie".) "Nenn-Demokratie" trifft auch auf vorgeblich "demokratische" Abstimmungen zu, mit denen in diktatorischen Systemen Obrigkeitsentscheidungen durch das Staatsvolk "abzunicken" sind (typisch: 99,8 Prozent Ja-Stimmen).

Nach neueren Studien sind ca. 75 Nationen der Welt "anspruchsvolle Demokratien", führen den Namen als nicht ca. pro forma (Hans Vorländer).

Buch-Tipp: Vom Gesellschaftsvertrag oder Die Grundsätze des Staatsrechts. Erziehung zu dem tugendhaften Bürger Rousseaus "Du Contrat Social" reiht sich ein in die politischen Theoretiker des Gesellschaftsvertrages zur Etablierung einer verfassten Ordnung. Seine Variante kann als demokratischer Kontraktualismus eingeordnet werden, der sich allerdings an den historischen Modellen der Volksversammlungen wie Sparta oder der römischen...

Gesellschaftliche Perspektive

Neben den dargestellten Definitionen zur Demokratie als Methode, realisiert durch politische Institutionen, bedarf der demokratische Gedanke auch einer Verwirklichung in der Gesellschaft, damit die Prinzipien der demokratischen Staatsform auch in der Realität erfahrbar werden. Diese Auffassung, die das Demokratieprinzip auf möglichst alles ausdehnen will, also den Begriff der Volksherrschaft wörtlich nimmt, wird als Partizipatorische Demokratie genannt.

Demokratie sollte nicht verordnet, sondern als organischer Prozess verstanden werden, der in der Öffentlichkeit stattfindet und eine pluralistische Meinungsbildung ermöglicht und fördert.

Hierdurch und durch den damit zwingend einhergehenden Schutz von Grundrechten (z. B. Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) sowie durch die Instrumentarien der politischen Bildung und der öffentlichen Berichterstattung über gesellschaftliche und politische Ereignisse soll eine Eigendynamik zustande kommen: es entsteht eine aktive Gesellschaft (siehe Zivilgesellschaft), die in Deutschland zu dem Beispiel an der lebendigen Vereinskultur sichtbar wird. Auf diese Weise entstehen organisierte Interessensgruppen , die Einfluss auf die Politik nehmen können, und die in großem Umfang das gesellschaftliche Leben selbst gestalten.

In Brasilien entwickelte sich in dem Umfeld der Weltsozialforen auch Formen der partizipatorischen Demokratie mit dem Recht, direkt auf die Budgetverwendung Einfluss zu nehmen.

Deutschlands Weg zur Demokratie

siehe dazu:

Bewertung

Demokratische Strukturen haben sich in vielen Staaten durchgesetzt, ebenso in einigen Kirchen, z. B. Presbyterianische Kirchen, Evangelisch-methodistische Kirche, Schweizer Landeskirchen (in der Schweiz werden sogar katholische Pfarrer von der Gemeinde gewählt), jedoch kaum in der Wirtschaft (Ausnahme Genossenschaften).

Demokratische Strukturen gelten als eher langsam und schwerfällig und ungeeignet für schnelle Anpassung an wechselnde Umstände. Andererseits sorgen demokratische Strukturen für Stabilität und vorhersagbare Verhältnisse.

In der Politikwissenschaft sprechen einige Denker vom demokratischen Frieden unter Verweis darauf, dass Demokratien in der Geschichte bisher kaum Kriege gegeneinander geführt hätten, und werten dies als besonders positives Merkmal des demokratischen Systems. Allerdings kann immerhin die athenische Ur-Demokratie nicht als Beispiel für diese These herangezogen werden.

Der indische Nobelpreisträger Amartya Sen betont die wohlfahrtssichernde Kontrollfunktion der Demokratie. Ohne Demokratie gebe es für die Herrschenden keine Anreize, die Interessen der Mehrheitsbevölkerung zu vertreten. Demokratie sei somit ein Schutz vor Armut und Hunger.

Das demokratische Prinzip hat auch Grenzen. Mehrheitsentscheidungen können beispielsweise zu einer Benachteiligung von Minderheiten führen. Darum sind in einer Demokratie häufig unverletzliche Grundrechte wie die allgemeinen Menschenrechte und Grundsätze der Nichtdiskrimierung durch die Verfassung garantiert, die auch durch Mehrheitsbeschluss nicht aufgehoben werden können. So steht das Grundprinzip des Minderheitenschutzes, das Teil des wichtigen Freiheitskonzeptes des Pluralismus ist, als Ausgleich gegen das Mehrheitsprinzip. Zu dem Schutz von Minderheiten kennt die Schweiz das so genannte Ständemehr: Neben der Mehrheit der Stimmen muss auch die Mehrheit der Kantone (Stände) eine Verfassungsänderung befürworten (bei Gesetzesänderungen gilt das einfache Volksmehr).

Da noch nie eine echte Demokratie eine andere angegriffen hat, sieht der Amerikaner Francis Fukuyama in der globalen Demokratisierung, in Verbindung mit der Etablierung der Freien Marktwirtschaft, das Ende aller Kriege und somit das Ende der Geschichte.

Zitate

  • "Liberalität, die unterschiedslos den Menschen ihr Recht widerfahren lässt, läuft auf Vernichtung hinaus wie der Wille der Majorität, die der Minorität Böses zufügt und so der Demokratie Hohn spricht, nach deren Prinzip sie handelt."
    (Theodor W. Adorno: Minima Moralia, Teil 1, 1944)
  • Democracy is the worst form of government - except for all those other forms, that have been tried from time to time. (Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind.)
    (Winston Churchill in einer Rede in dem Unterhaus am 11.11 1947)

Siehe auch

Alexis de Tocqueville, Aristokratie, Autokratie, Bürokratie, Defekte Demokratie, Demokratietheorie, Demokratische Erziehung, Direkte Demokratie, Internetdemokratie dol2day, Gewaltenteilung, Kleptokratie, Monarchie, Nomokratie, Ochlokratie, Pluralismus, Plutokratie, Politie, Politisches System der Schweiz, Rechtsstaat, Staatsform, Technokratie, Theokratie, Tyrannis, Verhandlungsdemokratie, Volksentscheid, Volksgesetzgebung, Wahlrecht, Zivilgesellschaft

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